Im Streit um Abgasmanipulationen bei bestimmten Diesel-Fahrzeugen entscheiden immer mehr Gerichte zugunsten der Käufer der Fahrzeuge und verurteilen den Hersteller zu Schadensersatz. Als Folge müssen die Hersteller die Fahrzeuge zurücknehmen und an den Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zahlen. So entschieden aktuell beispielsweise das Landgericht Regensburg, das Landgericht Flensburg, das Landgericht Berlin und zahlreiche weitere Landgerichte.
Nachdem die Rechtsschutzversicherungen die Kosten in der Regel übernehmen, sofern eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, lohnt es sich durchaus für alle Betroffenen, die Ansprüche durch einen Rechtsanwalt zu verfolgen.
Sollten Sie insoweit eine Beratung oder Vertretung wünschen, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Krempl gerne zur Verfügung.