Tätigkeitsbereich

Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Vertragsgestaltung dient der Streitvermeidung und ist im unternehmerischen Alltag nicht wegzudenken. Gesetze und Entscheidungen werden immer zahl- und umfangreicher, Fallstricke gilt es zu vermeiden. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung z. B. von Kaufverträgen, Werkverträgen, Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen, Mietverträgen und insbesondere auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei darf die rasante Entwicklung auf dem Gebiet des Internet, der elektronischen Medien und der Globalisierung nicht außer acht gelassen werden.

Gerade mittelständische Unternehmen benötigen häufig einen raschen fachlichen Rat in den Gebieten Recht und Steuern, verknüpft mit wirtschaftlichen Fragen. Wir haben uns hierauf spezialisiert.

Zahlreiche Mandate im Anlagen- und Maschinenbau haben ferner zu vertieften Know-How in den damit verbundenen Rechtsgebieten geführt. Internationale Fragestellungen gehören ebenso hierzu.

Die Fragen des gewerblichen Mietrechts bilden mittlerweile eine eigene rechtliche Materie. Häufig ist eine Bindung an langjährige Miet- oder Pachtverträge unerlässlich oder gewünscht. Wir haben die notwendige Erfahrung, Ihnen bei der Erstellung und Beratung von Miet- und Pachtverträgen zu helfen oder Ansprüche hieraus durchzusetzen.

Kauf und Verkauf von Unternehmen sind eine hochkomplexe, verhandlungsintensive Materie. Wir begleiten Sie von Beginn der Verhandlungen über die üblichen Stationen des letter of intent und due diligence bis zum Vertragsabschluss und dessen Vollzug.

Insolvenzen in Deutschland sind an der Tagesordnung. Insolvenzrechtliche Fragestellungen nehmen stetig zu. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Insolvenzverwalter von ihrem Recht massiv Gebrauch machen, Leistungen anzufechten und zurückzufordern. Wir helfen Ihnen als Gläubiger, derartige Ansprüche abzuwehren.

Aus mannigfaltigen Gründen kann es zu Störungen im Betriebsablauf kommen, wofür ein Dritter einzustehen hat. Neben den haftungsrechtlichen Ansprüchen bestehen regelmäßig betriebsspezifische Fragen, was die Abwicklung von Ansprüchen bzw. die Weiterführung und Fortbestand eines Betriebes angeht. Wir helfen Ihnen dabei - gerichtlich und außergerichtlich.

 

Unsere Tätigkeit umfasst beispielsweise

  • Prüfung und Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Maschinen- und Anlagebauverträge
  • Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
  • Vertriebs- und Handelsvertreterverträge
  • Produkthaftung
  • Wettbewerbsrecht
  • Lizenzverträge, Know-How-Verträge, Franchiseverträge
  • Kooperationsverträge
  • EDV/IT-Vertragsrecht
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Unternehmen, Unternehmer und Familie
  • Vertretung von Gläubigern insolventer Unternehmen

Wir sind gerne für Sie da

Unsere Experten im Bereich Wirtschafts- und Unternehmensrecht