Nicht nur das Gesellschaftsrecht selbst unterliegt in Gesetzgebung und höchstrichterlicher Rechtsprechung einem dauernden Wandel. Häufig sind es andere Hintergründe oder Rechtsgebiete (z.B. Steuerrecht), die eine Reaktion auf gesellschaftsrechtlichem Gebiet erfordern. Wir gestalten oder ändern für Sie Gesellschaftsverträge, beraten Sie bei der Vorbereitung von (komplizierten) Gesellschaftsversammlungen, begleiten Sie bei Umwandlungen und Transaktionen.
Wir unterstützen Sie, herausragende Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden.
Bei (internationalen) Kooperationen sind zunächst Verbindungen auf Zeit ratsam. Kooperationsverträge und Joint-Ventures können den Weg für eine dauerhafte Zusammenarbeit ebnen.
Unsere Tätigkeit umfasst beispielsweise