Tätigkeitsbereich

Familien- und Erbrecht, Nachfolgeplanung

In der Praxis spielt das Ehe- und Familienrecht eine zunehmende Rolle. Nicht nur Scheidungen, sondern auch rechtliche Fragestellungen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften haben zugenommen. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch bei der Gestaltung von Eheverträgen etc., damit es nicht soweit kommt.

Bei Familienunternehmen steht neben der Gestaltung des Ehevertrages auch häufig die Frage der Nachfolge ins Haus: Wir helfen Ihnen, für das Fortbestehen des Unternehmens die richtigen rechtlichen Weichen zu stellen.

Wir empfehlen, rechtzeitig an die Erbfolge zu denken, Pflichtteilsrechte prüfen zu lassen und rechtzeitig das Gewollte durch entsprechende Gestaltungen zu regeln.

 

Unsere Tätigkeit umfasst beispielsweise

  • Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen
  • Ehescheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich und sonstige Vermögensauseinandersetzung
  • Unternehmen, Unternehmer und Familie
  • Erbrecht, vorweggenommene Erbfolge
  • Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten
  • Erb- und Pflichtteilsrecht
  • Testamente und Erbverträge

Wir sind gerne für Sie da

Unsere Experten im Bereich Familien- und Erbrecht, Nachfolgeplanung