In der Praxis kann das Thema nicht oft genug wiederholt werden. Der Einzelunternehmer oder der alleinige Geschäftsführer der allein oder mehrheitlich an "seiner" GmbH oder GmbH & Co KG beteiligt ist, sollte für den Notfall auch für sein Unternehmen Vorsorge treffen. Damit ist keineswegs nur ein plötzlicher Tod des Unternehmers gemeint: Eine unerwartete (krankheitsbedingte) Abwesenheit von längerer Dauer kann ein Unternehmen führungslos machen - mit erheblichen Risiken. Es empfiehlt sich - je auf den Einzelfall zugeschnitten -für diesen Fall der unvorhergesehenen, längeren Nichterreichbarkeit Vorsorge zu treffen.